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Rubrik: Rechtsprechung |
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Wenn es um
Rechtsprechung geht, ist es für den juristischen Laien
nur schwer nachvollziehbar, warum diese Rechtsprechung
sich am Einzelfall orientiert und die Gerichte bereits
ergangene Urteile zwar in ihre Beurteilung
miteinbeziehen können, dies aber nicht müssen. |
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Für die
Einstellung von Urteilen in unsere Seiten gilt
sinngemäss das Gleiche wie in der Rubrik - Gesetzgebung
- beschrieben. |
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Auch hier
verzichten wir darauf bereits veröffentlichte
Rechtsprechung wiederholt einzustellen. |
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Auch hier
verweisen wir auf die Fundstellen. |
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Voraussetzung
ist aber auch hier, dass eventuelle Kommentare für
Nichtjuristen verständlich und nachvollziehbar sind. |
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Sollten
Sie in Ihrer Site also Rechtsprechung und/oder
Kommentare veröffentlicht haben, die unseren Kriterien
- Verständlichkeit für Nichtjuristen - entsprechen,
machen Sie uns diese bekannt. |
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Gleiches
gilt für Urteile, die Sie selbst erstritten haben. |
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Unsere eingestellten Urteile finden Sie hier
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